Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf -
…durchaus möglich. Die Schenkung ist ebenso verbreitet, wie das Nichtwissen über
ihre gesetzliche Regelung. So ist kaum bekannt, dass ein Schenkungsversprechen der notariellen Form bedarf (§518 BGB) oder eine Schenkung wegen groben
Undanks widerrufen werden kann (§530 BGB).
Und ebenso kann etwas geschenktes unter Umständen wegen einer Verarmung des Schenkers zurück verlangt werden (§528 B… mehr
