Rechtslupe -
Schnell noch vor dem Eintritt des Pflegefalls – und des damit absehbaren Fall in die Sozialhilfe – sein restliches Vermögen an seine
Angehörigen zu verschenken, kann auch schiefgehen. Denn der Sozialhilfeträger kann die Geschenke zurück fordern.
So war jetzt vor dem Landgericht Coburg die Klage eines Sozialhilfeträgers gegen die Tochter einer verstorbenen Schenkerin erfolgreich,
die späte… mehr
