Rechtslupe -
Soweit ein Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen
Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende
Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er gemäß § 528 BGB von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den
Vorschrif… mehr
