Werle-Rüdinger & Dr.Schoch -
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte Ergänzung seines Pflichtteils verlangen. Die
Ergänzung erfolgt, indem der Wert der Schenkung fiktiv dem Nachlass zugerechnet wird und dann ermittelt wird, wie hoch der Pflichtteil
wäre, wenn die Schenkung noch im Nachlass wäre. Bei der Zuwendung einer Todesfallleistung aus einer Lebensversicherung üb… mehr
