RECHTaktuell -
Viele Teilungserklärungen von Wohnungseigentümergemeinschaften enthalten eine Klausel in der die Zustimmung des Verwalters für
Veräußerungen eines Eigentümers festgelegt wird. Das Kammergericht ist der Auffassung, dass dieses Klausel restriktive auszulegen ist.
D.h. andere Erwerbsvorgänge wie beispielsweise Schenkungen im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge bedürfen dann nicht der
Verwalte… mehr
