Werle-Rüdinger & Dr.Schoch -
Zum Jahresanfang 2010 treten jetzt wichtige Änderungen des Erbrechts in Kraft.
1. Geändert wurde zunächst das Recht der Pflichtteilsentziehung. Nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB n. F. kann dem
Pflichtteilsberechtigten jetzt der Pflichtteil entzogen werden, wenn er wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von
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